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Messfeier in bestimmten Anliegen

Mit jeder Feier der Eucharistie kann auch ein besonderes Gebetsanliegen verbunden werden. Gerne nehmen wir Ihre Gebetsanliegen (auch "Messintention" oder "Mess-Stipendium" genannt) mit hinein in die Feier der heiligen Messe.

Gemäß Verordnung der deutschen Bischöfe ist ein solches Mess-Stipendium in der Regel mit einem Betrag von 10 € verbunden (Stipendium €5 und musikalische Gestaltung €5).

Sie können Ihr Anliegen (z.B. die Messintention zum Gedenken von Verstorbenen) dem Pfarrbüro telefonisch (09723/ 9370880), per Email (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) oder über die in den Kirchen ausgelegten Handzettel mitteilen. Diese können Sie in den Briekasten des Pfarramts in Heidenfeld (Feldhofstr. 1) oder des Büros in Röthlein (Landrat-Wolf-Straße 5, 97520 Röthlein) einwerfen. Wenn Sie für Ihre Gebetsanliegen einen bestimmten Termin angegeben haben, versuchen wir diesen Wunsch zu erfüllen und setzen uns diesbezüglich mit Ihnen in Verbindung. Die Gebetsanliegen werden üblicherweise in unserer Gottesdienstordnung veröffentlicht.

Der Betrag von € 10 für das Mess-Stipendium kann entweder im Pfarrbüro abgeben, dem Handzettel in einem Briefumschlag beigelegt oder mit dem Vermerk "Messbestellung" mit dem  Ortsnamen der Pfarrei (also Röthlein, Heidenfeld, Hirschfeld) an folgende Bankverbindung überwiesen werden:

VR Bank Main-Rhön eG
IBAN DE20 7906 9165 0206 1034 13

Wenn Gläubige Messintentionen erbitten, so vertrauen sie ihre persönlichen Anliegen der kirchlichen Gebetsgemeinschaft an, die in der Eucharistiefeier die Anliegen der Messbestellung Gott vorträgt (z.B. in den Fürbitten). Die gegebenen Messstipendien werden daher mit großer Sorgfalt verwaltet.

Wie lässt sich der Brauch des Mess-Stipendiums erklären?

Der Ursprung des sogenannten Mess-Stipendiums liegt in der altkirchlichen Praxis, Gaben oder Geldspenden für die Feier der Eucharistie zur Versammlung mitzubringen. Dies wurde später mit dem Brauch verbunden, die Namen der Spender und ihre Anliegen in der Messfeier zu nennen. Mit der äußeren Gabe sollte dabei auch die innere Beteiligung der Mitfeiernden zum Ausdruck kommen und Bedürftige unterstützt werden.

Wer erhält die Beiträge für die Mess-Stipendien?

Mess-Stipendien dienten in früheren Zeiten direkt dem Lebensunterhalt der Priester und in vielen Ländern ist das heute noch gängige Praxis. In Deutschland sorgt das Bistum für den Lebensunterhalt der Geistlichen. Die Einnahmen aus den Mess-Stipendien kommen daher in vollem Umfang der Pfarrei und damit – vergleichbar den Anfängen der Kirche – den Bedürfnissen der Ortskirche zugute. Ein Priester erhält daran keinen Anteil.

Messstipendien, die über die Anzahl an Messfeiern in den Pfarreien hinausgehen werden in ärmere Länder weitergeleitet. Dann wird die Eucharistie dort in dem angegebenen Anliegen gefeiert. Auf diese Weise können durch ein Mess-Stipendium zugleich auch die Ortskirchen in anderen Teilen der Welt unterstützt werden

Welche Form gibt es außer der Bestellung einer einzelnen Messfeier noch?

Auch über längere Zeiträume können Mess-Bestellungen angegeben werden. Sogenannte Mess-Stiftungen laufen  über 20 Jahre. Alternativ können in Messlegaten Gebetsanliegen für Messfeiern bestellt werden, die über einen bestimmten Zeitraum laufen (in der Regel höchstens zehn Jahre), z.B. als wiederholt zu feiernde Messintention. Die Aufnahme einer längerfristigen Form von Mess-Bestellungen bedarf der schriftlichen Form. Informationen hierzu vermittelt das Pfarrbüro.

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